Rechtsprechung
   LSG Hessen, 20.02.2020 - L 7 AS 43/20 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,23474
LSG Hessen, 20.02.2020 - L 7 AS 43/20 B ER (https://dejure.org/2020,23474)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20.02.2020 - L 7 AS 43/20 B ER (https://dejure.org/2020,23474)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20. Februar 2020 - L 7 AS 43/20 B ER (https://dejure.org/2020,23474)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,23474) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Hessen, 21.08.2019 - L 7 AS 285/19

    Grundsicherung für Arbeitsuchende, Europarecht, Verfassungsrecht

    Auszug aus LSG Hessen, 20.02.2020 - L 7 AS 43/20
    Diese Regelung ist weder wegen Verstoßes gegen europarechtliche Vorschriften für den Antragsteller zu 2) nicht anwendbar (siehe dazu ausführlich Beschluss des Senats vom 21. August 2019, L 7 AS 285/19 B ER, Juris, Rdnr. 40 ff. m.w.N.) noch verstößt er gegen nationales Verfassungsrecht (siehe dazu ausführlich Beschluss des Senats vom 21. August 2019, L 7 AS 285/19 B ER, Juris, Rdnr. 46 ff. m.w.N.).

    Aber auch eine insoweit analoge Anwendung des § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Aufenthaltsgesetz kommt aus Sicht des Senats nicht in Betracht (siehe dazu Beschluss des Senats vom 21. August 2019, L 7 AS 285/19 B ER, Juris, Rdnr. 45. m.w.N.).

    Die Überbrückungsleistungen nach § 23 Abs. 3 Sätze 3, 5 und 6 SGB XII stellen jedoch gegenüber den beim Beklagten beantragten und im gerichtlichen Verfahren geltend gemachten Leistungen nach dem SGB II nach Auffassung des Senats, die sich in Übereinstimmung mit der gefestigten Rechtsprechung der Landessozialgerichte befindet, ein aliud dar (siehe dazu ausführlich Beschluss des Senats vom 21. August 2019, L 7 AS 285/19 B ER, Juris, Rdnr. 51 m.w.N.), so dass eine Beiladung des Sozialhilfeträgers nicht erfolgen muss (siehe dazu ausführlich Beschluss des Senats vom 21. August 2019, L 7 AS 285/19 B ER, Juris, Rdnr. 51 m.w.N.).

    Denn der Bezug der Überbrückungsleistungen ist - anders als bei laufenden Leistungen - auf eine kurze überbrückbare Absicherung des Aufenthalts bis zur Ausreise gerichtet und dient der Vorbereitung dieser Ausreise aus dem Bundesgebiet und besitzt Ausnahmecharakter (siehe dazu ausführlich Beschluss des Senats vom 21. August 2019, L 7 AS 285/19 B ER, Juris, Rdnr. 51 m.w.N.).

  • LSG Hessen, 11.12.2014 - L 7 AS 528/14

    1. Der Ausschluss von Unionsbürgern mit Aufenthaltsrecht zur Arbeitssuche von

    Auszug aus LSG Hessen, 20.02.2020 - L 7 AS 43/20
    Beides stellt weder einen Verstoß gegen europäisches Recht (siehe dazu ausführlich Beschluss des Senats vom 11. Dezember 2014, L 7 AS 528/14 B ER, Juris, Rdnr. 40 ff.; so jetzt auch ausdrücklich EuGH, Urteil vom 15. September 2015, Rechtssache C-67/14 - Alimanovic -, Rdnr. 48 ff.) noch einen Verstoß gegen nationales Verfassungsrecht dar (siehe dazu ausführlich Beschluss des Senats vom 27. März 2018, L 7 AS 7/19, Juris, Rdnr. 5 ff. m.w.N.).
  • EuGH, 15.09.2015 - C-67/14

    Ein Mitgliedstaat kann Unionsbürger, die in diesen Staat zur Arbeitsuche

    Auszug aus LSG Hessen, 20.02.2020 - L 7 AS 43/20
    Beides stellt weder einen Verstoß gegen europäisches Recht (siehe dazu ausführlich Beschluss des Senats vom 11. Dezember 2014, L 7 AS 528/14 B ER, Juris, Rdnr. 40 ff.; so jetzt auch ausdrücklich EuGH, Urteil vom 15. September 2015, Rechtssache C-67/14 - Alimanovic -, Rdnr. 48 ff.) noch einen Verstoß gegen nationales Verfassungsrecht dar (siehe dazu ausführlich Beschluss des Senats vom 27. März 2018, L 7 AS 7/19, Juris, Rdnr. 5 ff. m.w.N.).
  • LSG Hessen, 27.03.2019 - L 7 AS 7/19

    Grundsicherung für Arbeitssuchende; Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Hessen, 20.02.2020 - L 7 AS 43/20
    Beides stellt weder einen Verstoß gegen europäisches Recht (siehe dazu ausführlich Beschluss des Senats vom 11. Dezember 2014, L 7 AS 528/14 B ER, Juris, Rdnr. 40 ff.; so jetzt auch ausdrücklich EuGH, Urteil vom 15. September 2015, Rechtssache C-67/14 - Alimanovic -, Rdnr. 48 ff.) noch einen Verstoß gegen nationales Verfassungsrecht dar (siehe dazu ausführlich Beschluss des Senats vom 27. März 2018, L 7 AS 7/19, Juris, Rdnr. 5 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 06.05.2009 - 1 BvR 439/08

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus LSG Hessen, 20.02.2020 - L 7 AS 43/20
    Sie ist erforderlich, weil die Gegenseite sich im Rechtsstreit rechtskundiger und prozesserfahrener Mitarbeiter bedient, deren Kenntnis- und Erfahrungsstand der Antragstellerin ohne anwaltliche Hilfe nicht zur Verfügung steht (vgl. zum Maßstab: BVerfG vom 6. Mai 2009 - 1 BvR 439/08 - m.w.N.).
  • BSG, 08.05.2007 - B 2 U 3/06 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsmittel - Beschwer - formelle Beschwer -

    Auszug aus LSG Hessen, 20.02.2020 - L 7 AS 43/20
    Eine Beiladung und eine Verurteilung nach § 75 Abs. 2 2. Alt, Abs. 5 SGG setzt zwar nicht voraus, dass der mit der Klage geltend gemachte Anspruch und der Anspruch gegen den anderen Träger inhaltlich derselbe Anspruch ist oder sich diese Ansprüche inhaltlich vollständig decken, sie dürfen sich aber nach Rechtsgrund und Rechtsfolge nicht wesentlich unterscheiden (Straßfeld, in: Roos/Wahrendorf (Hrsg.), SGG, 1. Auflage 2014, § 75 Rdnr. 296; B. Schmidt, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Auflage, 2017, § 75 Rdnr. 18 m.w.N.; siehe auch Bundessozialgericht, Urteil vom 8. Mai 2007, B 2 U 3/06 R, Juris, Rdnr. 27).
  • BVerfG, 08.07.2020 - 1 BvR 932/20

    Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz im sozialgerichtlichen

    Der Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 20. Februar 2020 - L 7 AS 43/20 B ER - verletzt den Beschwerdeführer zu 2) in seinem Anspruch auf effektiven Rechtsschutz aus Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht